Niederspannungsanschlussverordnung - NAV § 13 Elektrische Anlage

Wichtiger Installationshinweis

Bei allen elektrischen Geräten oder Bauteilen, die nicht steckerfertig sind, und solche die einen Drei-Phasen-Wechselstromanschluss (mehr als 230V) benötigen, dürfen die Anschluss- und Installationsarbeiten nur durch den Netzbetreiber oder durch ein im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.

Weitere Informationen gemäß § 13 NAV finden Sie hier:   § 13 Niederspannungsanschlussverordnung - NAV

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